Benin
2. Einhaltung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht
Dieses Kriterium entspricht dem zweiten Kriterium des Gemeinsamen Standpunkts der Europäischen Union und bewertet die allgemeine Einhaltung international anerkannter Standards der Menschenrechte und des internationalen Völkerrechts durch ein Land. Zu diesem Zweck berücksichtigt die Datenbank zunächst die Ratifizierungsbilanz eines Landes in Bezug auf internationale Konventionen zu Menschen- und Völkerrechten, wie zum Beispiel das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe oder das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.
Zweitens berücksichtigt die Datenbank eine Auswahl von zusammengestellten Menschenrechtsindexen, die jährlich von internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Universitätsinstituten veröffentlicht werden. Dazu gehört der Mitspracherecht und Verantwortlichkeits- und der Rechtsstaatlichkeitsindex der Weltbank, der Freedom House Index über politische Rechte und zivilgesellschaftliche Freiheiten sowie das Ausmaß an staatlicher Unterdrückung und militärischer Einmischung in die Rechtsstaatlichkeit und politische Prozesse, gemessen im Datensatz über wirtschaftliche Freiheit in der Welt (EFW) des Fraser Institute.
Drittens überprüft die Datenbank auf der Grundlage des Datensatzes über Einseitige Gewalt des Uppsala Conflict Data Programms (UCDP) ob die Regierung eines Landes in den letzten fünf Jahren einseitig Gewalt gegen Zivilisten ausgeübt hat. Abhängig von seiner Mitgliedschaft in wichtigen internationale Konventionen zu Menschen- und Völkerrechten und der Gesamtbewertung in den verschiedenen menschenrechtsbezogenen Indizes, wird jedes Land als entweder ‚kritisch‘, ‚möglicherweise kritisch‘ oder ‚nicht kritisch‘ eingestuft. Dabei bedeutet ‚kritisch‘, dass es in einem Land gravierende Probleme mit Menschenrechten gibt, während ‚möglicherweise kritisch‘ darauf hinweist, dass zumindest eine gewisse Besorgnis besteht was Menschenrechtsfragen betrifft. Wenn die Regierung in den letzten fünf Jahren einseitige Gewalt gegen Zivilisten angewendet hat, wird das Land als ‚kritisch‘ eingestuft.
Indikatoren
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 1951 | Ja |
Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, 1967 | Ja |
Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 1969 | Ja |
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 1976 | Ja |
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 1976 | Ja |
Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, 1977 | Ja |
Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte, 1977 | Ja |
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), 1981 | Ja |
Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, 1991 | Ja |
Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe, 1991 | Ja |
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), 2000 | Ja |
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, 1987 | Ja |
Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1990 | Ja |
Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, 1998 | Ja |
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes über den Handel mit und die Prostitution Minderjähriger sowie Kinderpornographie, 2002 | Ja |
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes über die Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten, 2002 | Ja |
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, 2006 | Ja |
Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, 2010 | Ja |
Freedom House | 2 |
Mitspracherecht und Verantwortlichkeitsindex (Governance Indikatoren der Weltbank) | -0,35 |
Rechtstaatlichkeitsindex (Governance Indikatoren der Weltbank) | -0,6 |
Ausmaß der staatlichen Unterdrückung | 3 |
Militärische Einmischung in die Rechtsstaatlichkeit und politische Prozesse (Datensatz über wirtschaftliche Freiheit in der Welt - EFW) | - |
Einseitige Gewalt durch Regierungen (vergangene fünf Jahre) (UCDP, Datensatz über einseitige Gewalt) | - |
Quellen
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Vereinte Nationen Vertragssammlung
Die Vertragssammlung der Vereinten Nationen erfasst und veröffentlicht Verträge und andere internationale Vereinbarungen gemäß Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen.
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Freedom House
Die Kategorie der politischen Rechte und zivilgesellschaftlichen Freiheiten der Bestandsaufnahme durch Freedom House enthält numerische Bewertungen zwischen 1 und 7 für jedes Land, wobei 1 für das freieste und 7 für das unfreieste Land steht. Die Klassifizierung ‚frei‘, ‚teilweise frei‘ oder ‚nicht frei‘, die sich aus der Kombination der Bewertungen der politischen Rechte und der zivilgesellschaftlichen Freiheiten ergibt, zeigt den allgemeinen Zustand der Freiheit in einem Land oder Gebiet an.
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Mitspracherecht und Verantwortlichkeitsindex
Die weltweiten Governance Indikatoren (WGI) der Weltbank weisen für über 200 Länder und Gebiete für den Zeitraum 1996 bis 2017 aggregierte und individuelle Indikatoren für sechs Dimensionen der Regierungsführung aus. Eine dieser Dimensionen ist der Mitspracherecht- und Verantwortlichkeitsindex, der verschiedene Aspekte des politischen Prozesses, bürgerliche Freiheiten und politische Rechte misst. Diese Indikatoren messen das Ausmaß in dem sich die Bürger eines Landes an der Wahl der Regierung beteiligen können.
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Ausmaß der staatlichen Unterdrückung
Der Index über das Ausmaß der staatlichen Unterdrückung wird von Mark Gibney der University of North Carolina erstellt. Er stuft mehr als 180 Länder nach dem Grad ihrer Menschenrechtsverletzungen ein:
- Stufe 5: Die staatliche Unterdrückung betrifft die gesamte Bevölkerung Die Staatsoberhäupter tun alles, um ideologische und/oder private Interessen und Ziele umzusetzen
- Stufe 4: Die Verletzung bürgerlicher und politischer Rechte weiten sich auf den Großteil der Bevölkerung aus. Morde, Verschleppung von Menschen und Folter sind ein alltäglicher Bestandteil des Lebens. Trotz seiner Allgemeingültigkeit betrifft der Grad der staatlichen Unterdrückung diejenigen, die sich selbst für Politik oder gesellschaftliche Ideen interessieren.
- Stufe 3: Es gibt massive politisch motivierte Verhaftungen oder eine jüngere Geschichte solcher Verhaftungen. Hinrichtungen oder andere politisch motivierte Morde und Brutalität können üblich sein. Unbegrenzte Inhaftierung wegen politischer Ansichten mit oder ohne Prozess wird akzeptiert.
- Stufe 2: Nur wenige Menschen werden für gewaltfreie politische Aktivitäten inhaftiert. Nur wenige sind betroffen, Folter und Schläge sind die Ausnahme. Politische Morde sind selten.
- Stufe 1: Länder haben eine sichere Rechtsstaatlichkeit, Menschen werden nicht aufgrund ihrer Meinung eingesperrt und Folter ist selten oder die Ausnahme. Politische Morde sind äußerst selten.
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Rechtsstaatlichkeitsindex
Die weltweiten Governance Indikatoren (WGI) der Weltbank weisen für über 200 Länder und Gebiete für den Zeitraum 1996 bis 2017 aggregierte und individuelle Indikatoren für sechs Dimensionen der Regierungsführung aus. Eine dieser Dimensionen ist der Rechtsstaatlichkeitsindex, der misst, inwieweit soziale Akteure den gesellschaftlichen Regeln vertrauen und sich an diese halten. Dazu gehören die Wahrnehmung von Kriminalität, Effizienz und Erwartungssicherheit der Gerichtsbarkeit und die Durchsetzbarkeit von Verträgen.
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Militärische Einmischung in die Rechtsstaatlichkeit und politische Prozesse (EFW)
Der Jahresbericht über wirtschaftliche Freiheit in der Welt des Fraser Institute besteht aus fünf Teilen. Die „militärische Einmischung in die Rechtsstaatlichkeit und politische Prozesse“ ist eine Unterkomponente der zweiten Komponente „Rechtsstruktur und Sicherheit von Eigentumsrechten“.
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UCDP Datensatz über Einseitige Gewalt
Der Datensatz über Einseitige Gewalt, erstellt vom Uppsala Conflict Data Program ist ein jährlicher Datensatz mit Informationen über vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten durch Regierungen und formal organisierte bewaffnete Gruppen.