1. Waffenembargos und andere internationale Verpflichtungen
Das erste Kriterium überprüft, ob das Land entweder einem Waffenembargo der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder der OSZE unterliegt und unterscheidet zwischen Sanktionen gegen ganze Staaten und Sanktionen gegen nichtstaatliche Akteure innerhalb eines bestimmten Staates. Diese Information ist für das erste Kriterium des Gemeinsamen Standpunkts der Europäischen Union relevant. Je nach Art des verhängten Embargos wird das Land als ‚kritisch‘ (Waffenembargo gegen den gesamten Staat) oder als ‚möglicherweise kritisch‘ (Waffenembargo gegen nichtstaatliche Akteure) eingestuft. Wenn kein Waffenembargo besteht, wird das Land abhängig von den Ergebnissen zusätzlicher Bewertungsindikatoren als ‚nicht kritisch‘ eingestuft.
Der User‘s Guide des Gemeinsamen Standpunkts fordert die Mitgliedstaaten ausdrücklich auf zu prüfen, ob ein Empfängerstaat den Nichtverbreitungsvertrag, das Übereinkommen über biologische und Toxinwaffen, das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), den Haager Verhaltenskodex und den internationalen Waffenhandelsvertrag ratifiziert hat. Wenn ein Land weniger als drei dieser Nichtverbreitungsverträge ratifiziert hat, wird er als ‚möglicherweise kritisch‘ eingestuft.
Indikatoren
Waffenembargo durch die Vereinten Nationen | Ja |
UN Embargo Addressee | |
Waffenembargo durch die Europäische Union | Ja |
European Union Embargo Addressee | |
Waffenembargo durch die OSZE | Ja |
OSCE Embargo Addressee |
Ratifizierung von Rüstungskontrollvereinbarungen
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Atomsperrvertrag), 1970 | No data |
Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (Übereinkommen über biologische und Toxinwaffen), 1975 | No data |
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenkonvention), 1997 | No data |
Haager Verhaltenskodex, 2002 | No data |
Internationales Waffenhandelsabkommen (ATT), 2014 | No data |
Quellen
-
SIPRI Waffenembargodatenbank
Die Waffenembargodatenbank des Stockholmer Friedens- und Konfliktforschungsinstituts SIPRI bietet Informationen über alle multilateralen Waffenembargos, die durch eine internationale Organisation, wie die EU oder die UN, oder eine Gruppe von Ländern verhängt wurden. Sie enthält sowohl rechtsverbindliche Embargos als auch solche, die lediglich politische Verpflichtungen darstellen. Sie enthält Details zu den Zielen, Umfang und den Änderungen aller Waffenembargos die derzeit in Kraft sind oder seit 1998 in Kraft sind sowie zu den meisten Embargos die seit 1950 in Kraft waren.
-
UNODA Datenbank über Abrüstungsverträge
Seit 1978 veröffentlichen die Vereinten Nationen den Status mulitlateraler Rüstungsregulierungs- und Abrüstungsabkommen und präsentieren Daten über Unterzeichner sowie Vertragspartner relevanter Übereinkommen sowie die Texte der Abkommen selbst.
-
Haager Verhaltenskodex
Der Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (HCoC) ist das Ergebnis der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Bereich der ballistischen Raketen die Massenvernichtungswaffen tragen können international zu regeln. Der 2002 in Kraft getretene HCoC ist das einzige Instrument für Transparenz und Vertrauensbildung auf multilateraler Ebene im Bereich der Verbreitung von ballistischen Raketen.